Bei Mehrfamilienhäusern stellt sich häufig die Frage, ob die Dachrinne zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum gehört. Grundsätzlich gilt: Alle Gebäudeteile, die für den Bestand, die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit des gesamten Hauses erforderlich sind, zählen zum Gemeinschaftseigentum. Dazu gehören auch Dachflächen, Dachrinnen und Fallrohre. Da die Dachrinne nicht nur einer einzelnen Wohnung dient, sondern den Schutz der gesamten Immobilie sicherstellt, fällt sie in den meisten Fällen klar unter das Gemeinschaftseigentum.
Mit der Einordnung als Gemeinschaftseigentum ist auch die Zuständigkeit für Pflege und Instandhaltung geregelt. Für die regelmäßige Reinigung und Wartung der Dachrinne muss die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aufkommen. Die Kosten werden entsprechend den Miteigentumsanteilen auf die Eigentümer verteilt, sofern in der Teilungserklärung nichts Abweichendes geregelt ist. Ein einzelner Eigentümer muss also nicht alleine für die Dachrinnenreinigung aufkommen, selbst wenn die Rinne ausschließlich über seiner Wohnung verläuft.
Kommt es zu Schäden, weil die Reinigung der Dachrinne vernachlässigt wurde, stellt sich die Haftungsfrage. Grundsätzlich ist die WEG als Gemeinschaft für die ordnungsgemäße Instandhaltung verantwortlich. Werden Schäden durch verstopfte Dachrinnen verursacht, etwa Wasserschäden an der Fassade oder im Gebäudeinneren, haftet daher die Gemeinschaft. In manchen Fällen kann auch der Verwalter persönlich in die Pflicht genommen werden, wenn er seinen Pflichten nicht nachgekommen ist und die notwendigen Maßnahmen trotz Kenntnis unterlassen hat.
Für Eigentümer bedeutet dies, dass eine regelmäßige Dachrinnenreinigung im Interesse aller liegt. Sie verhindert nicht nur kostspielige Folgeschäden, sondern sichert auch den Werterhalt der Immobilie. In der Praxis empfiehlt es sich, die Reinigung über einen wiederkehrenden Wartungsvertrag zu organisieren, sodass keine Diskussionen über Zuständigkeiten oder Versäumnisse entstehen. Damit bleibt klar geregelt: Die Dachrinne ist Sache aller – und die Kosten ebenso.
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