Eine funktionierende Dachrinne schützt die Bausubstanz vor Feuchtigkeitsschäden und verhindert unerwünschte Überraschungen während starker Regenfälle. Doch wer trägt eigentlich die Verantwortung fürs Dachrinne reinigen – der Mieter oder der Vermieter? Diese Frage führt häufig zu Unklarheiten und manchmal sogar zu Streitigkeiten zwischen den Parteien.
Dachrinne reinigen: Egal, ob Mieter oder Vermieter, die Wartung ist wichtig
Dachrinnen und Fallrohre spielen eine entscheidende Rolle bei der Ableitung von Regenwasser. Verstopfen sie, drohen Schäden:
- Überlaufen
- Nasse Wände
- Strukturelle Beschädigungen
- Rutschiges Pflaster
- Eisstau bei Frost
- Moos- & Algenbewuchs
Eine regelmäßige Reinigung der Dachrinnen ist daher zum Schutz der Bausubstanz unerlässlich.
Muss der Mieter oder der Vermieter die Dachrinne reinigen? Die rechtlichen Grundlagen
Im deutschen Mietrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist, sind die Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern detailliert geregelt. Gemäß § 535 BGB obliegt es dem Vermieter, die vermietete Sache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und zu erhalten – darunter fällt auch die Verantwortung für die ordnungsgemäße Entwässerung des Dachs. Die regelmäßige Prüfung der Dachrinnen fällt nicht unbedingt darunter – stehen Laubbäume in der Nähe des Gebäudes, ist die Prüfung der Rinnen und Fallrohre allerdings Vermieterpflicht. Auch wenn die Dachrinnen bereits von Laub oder Unrat verstopft sind und eine außerordentliche Reinigung anfällt, muss der Vermieter aktiv werden.
Wer zahlt die Dachrinnenreinigung – Mieter oder Vermieter?
Wenn Baumbestand am Haus eine regelmäßige Reinigung der Regenrinnen notwendig macht, können Vermieter die Kosten über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen – vorausgesetzt, das ist im Mietvertrag so geregelt oder kann nach jahrelanger Ausübung als stillschweigendes Übereinkommen gelten. Die Kosten für eine einmalige Reinigung oder die Behebung einer akuten Verstopfung sind nach gängiger Rechtsprechung allerdings in jedem Fall vom Vermieter zu tragen.
In Fällen, in denen ein Baum des Nachbarn zu nahe an der Grenze steht und dadurch die Dachrinnen verstopft, kann der Grundstückseigentümer in einigen Bundesländern Schadenersatz für die Reinigungskosten vom Nachbarn verlangen. Dies setzt jedoch voraus, dass die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Grenzabstands nicht eingehalten wurden.
Dachrinne reinigen: Mieter oder Vermieter? Beide Seiten haben Rechte und Pflichten
Eine regelmäßige Wartung und Reinigung der Dachrinnen und Fallrohre ist nicht nur entscheidend für die Erhaltung der Bausubstanz, die Vermeidung von Wasserschäden und den Erhalt des Wohnkomforts, sondern hat auch rechtliche Implikationen für das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern.
Vermieter tragen grundsätzlich die Verantwortung für die Instandhaltung der Immobilie, einschließlich der Dachrinnenreinigung. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Kosten für regelmäßige Reinigungsmaßnahmen auf die Mieter umzulegen, vorausgesetzt, dies ist vertraglich vereinbart und transparent gestaltet. Ausnahmen bilden einmalige, außerordentliche Maßnahmen, deren Kosten nicht auf die Mieter übertragen werden dürfen. Für beide Parteien ist es von Vorteil, sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren zu sein und diese klar und eindeutig im Mietvertrag zu regeln. Transparente Vereinbarungen und offene Kommunikation können dabei helfen, Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.
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